Hausordnung

Hier finden Sie alle Informationen zu unserer Hausordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten, dass sich alle unsere Gäste bei uns wohlfühlen. Deswegen sind im Center, auf dem Außengelände sowie den Parkplätzen folgende Regeln zu beachten:

  1. Das Betreten des Centers sowie die Nutzung aller Einrichtungen erfolgen auf eigene Gefahr. Für die Nutzung sämtlicher Service-Einrichtungen wird keine Haftung übernommen.
  2. Den Anweisungen des Centermanagements, dessen Beauftragten und der Einsatzkräfte ist zu jeder Zeit Folge zu leisten.
  3. Das Rauchen ist im gesamten Objekt und im Parkhaus / auf dem Parkplatz verboten.
  4. Der Verzehr von alkoholischen Getränken außerhalb von gastronomischen Einrichtungen ist verboten. Der Konsum von bzw. Handel mit Drogen wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
  5. Betteln und Hausieren sowie unnötiger Aufenthalt ist nicht gestattet.
  6. Das Anbieten von Waren, Musizieren, Auftritte sowie Veranstaltungen sind ohne schriftliche Genehmigung des Centermanagements nicht gestattet.
  7. Für das Verteilen von Werbematerial, das Anbringen von Plakaten, die Befragung von Kunden etc. benötigen Sie eine schriftliche Erlaubnis des Centermanagements.
  8. Fahr- und Krafträder, E-Bikes und E-Scooter dürfen nicht durch die Ladenstraße gefahren oder geschoben werden. Rollschuh-, Roller- und Skateboard fahren sind aus Sicherheitsgründen ebenfalls nicht gestattet.
  9. Hunde sind an der Leine zu führen. Verunreinigungen sind vom Hundebesitzer selbst zu beseitigen.
  10. Das Sitzen ist nur auf den dafür bereitgestellten Bänken, nicht jedoch auf den Fußböden, Treppen sowie in den Blumenanlagen erlaubt. Das Verweilen in Fluchtgängen ist nicht gestattet. Die Benutzung von Fluchtwegtüren ist nur im Notfall zulässig.
  11. Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder die missbräuchliche Nutzung von Centereinrichtungen, auch in Gemeinschaftsräumen wie Toiletten, Sanitätsräumen usw. werden mit Centerverbot sowie Schadensersatzforderungen geahndet.
  12. Das weitere Verweilen trotz der Aufforderung zum Verlassen des Centers (durch das Centermanagement oder seinen Beauftragten) kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden.
  13. Durch das Verhalten von Besuchern dürfen Dritte weder behindert noch belästigt oder gefährdet werden. Zuwiderhandlungen können als Hausfriedensbruch geahndet werden.
  14. In der Anlieferung / in den Müllanlagen ist der Müll entsprechend der Beschilderung zu entsorgen. Es dürfen Müllsäcke, Paletten und andere Gegenstände weder in der Anlieferung noch in Fluchtgängen abgestellt werden.
  15. Den Anweisungen des Centermanagements, insbesondere des von ihm beauftragten Wachdienstes, ist Folge zu leisten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Ihr Centermanagement